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Im Trauerfall kompetent beraten

Filiale Borsdorf

Filiale des Bestattungshaus Hänsel in Borsdorf

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Krämer

Frau Krämer ist Ihre Ansprechpartnerin für Bestattungen in Borsdorf. In der schmerzhaften Zeit, in der Sie den Abschied von einem lieben Familienmitglied nehmen müssen, wird Frau Krämer Sie hilfreich unterstützten und Sie beratend begleiten und die Organisation der Trauerfeierlichkeiten nach Ihren Wünschen gestalten.

Kontakt

Anschrift

Bestattungshaus Hänsel
Leipziger Straße 38
04451 Borsdorf

Öffnungszeiten

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

9.00 Uhr  – 16.00 Uhr

9.00 Uhr  – 17.00 Uhr

9.00 Uhr  – 16.00 Uhr

9.00 Uhr  – 16.00 Uhr

9.00 Uhr  – 15.00 Uhr

Kundenbewertungen

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So finden Sie uns

Was tun im Trauerfall?

Erste Schritte nach Eintritt eines Sterbefall

Bei Eintritt eines Sterbefalls in der Wohnung benachrichtigen Sie den Hausarzt oder den diensthabenden Bereitschaftsarzt. Nach der Feststellung des Todes wird der Arzt den Totenschein ausstellen. 

Nun ist der Zeitpunkt ein Bestattungsunternehmen zu kontaktieren. Das Bestattungshaus Hänsel ist Tag & Nacht, 365 Tage im Jahr dienstbereit. Sie erreichen uns telefonisch unter

Gut informiert

Häufig von Angehörigen gestellte Fragen

In diesem Fall setzten wir uns für Sie mit den entsprechendem Standesamt in Verbindung um trotzdem eine Beurkundung durchführen zu können.

Die Todesbescheinigung wird nach Eintritt des Todes durch einen Arzt ausgestellt, welcher somit den Eintritt des Todes medizinisch bescheinigt. Die Sterburkunde wird durch das zuständige Standesamt ausgestellt und dient als Nachweis über den Vermerk des Sterbefalls im Sterbefallregister und als Nachweis für Sie, um beispielsweise die Auszahlung einer Lebensversicherung zu veranlassen.

Zur Bearbeitung des Sterbefalls und zur Erledigung aller Formalitäten benötigen wir folgenden Unterlagen: 

  • Personalausweis
  • Stammbuch der Familie/Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Scheidungsurteil mit Termin des Inkrafttretens und Aktenzeichen
  • Todeserklärung des Ehegatten
  • Geburtsurkunde (wenn ledig)
  • Totenschein (bei Haussterbefällen)
  • Urkunde über das Nutzungsrecht an einer Grabstelle
  • Rentennummer
  • Krankenkassenkarte
  • Versicherungspolice

In unserer PDF Checkliste “ Erste Schritte nach Eintritt eines Sterbefalls“ finden Sie diese und weitere Punkte zum Ausdrucken.

Im Trauerfall fallen einige Behördengänge an, welche wir Ihnen gern abnehmen. Unter Leistungen erfahren Sie exakt, welche Formalitäten und Behördengänge wir für Sie übernehmen.

Hierzu sind wir als Bestattungsinstitut nicht befugt. Diesen müssen Sie persönlich beim Amtsgericht beantragen.

Nein, dass übernehmen wir gern für Sie.

Ja, hierzu ist lediglich die Versicherungspolice notwendig. Alles andere übernehmen wir und verrechnen die Versicherungsumme, wenn gewünscht, direkt mit Ihrer Bestattungsrechnung.