Im Trauerfall kompetent beraten
Filiale Borsdorf
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Krämer
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Anschrift
Bestattungshaus Hänsel
Leipziger Straße 38
04451 Borsdorf
Öffnungszeiten
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Freitag
9.00 Uhr – 16.00 Uhr
9.00 Uhr – 17.00 Uhr
9.00 Uhr – 16.00 Uhr
9.00 Uhr – 16.00 Uhr
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So finden Sie uns
Was tun im Trauerfall?
Erste Schritte nach Eintritt eines Sterbefall
Bei Eintritt eines Sterbefalls in der Wohnung benachrichtigen Sie den Hausarzt oder den diensthabenden Bereitschaftsarzt. Nach der Feststellung des Todes wird der Arzt den Totenschein ausstellen.
Nun ist der Zeitpunkt ein Bestattungsunternehmen zu kontaktieren. Das Bestattungshaus Hänsel ist Tag & Nacht, 365 Tage im Jahr dienstbereit. Sie erreichen uns telefonisch unter
Gut informiert
Häufig von Angehörigen gestellte Fragen
In diesem Fall setzten wir uns für Sie mit den entsprechendem Standesamt in Verbindung um trotzdem eine Beurkundung durchführen zu können.
Die Todesbescheinigung wird nach Eintritt des Todes durch einen Arzt ausgestellt, welcher somit den Eintritt des Todes medizinisch bescheinigt. Die Sterburkunde wird durch das zuständige Standesamt ausgestellt und dient als Nachweis über den Vermerk des Sterbefalls im Sterbefallregister und als Nachweis für Sie, um beispielsweise die Auszahlung einer Lebensversicherung zu veranlassen.
Zur Bearbeitung des Sterbefalls und zur Erledigung aller Formalitäten benötigen wir folgenden Unterlagen:
- Personalausweis
- Stammbuch der Familie/Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde des Ehegatten
- Scheidungsurteil mit Termin des Inkrafttretens und Aktenzeichen
- Todeserklärung des Ehegatten
- Geburtsurkunde (wenn ledig)
- Totenschein (bei Haussterbefällen)
- Urkunde über das Nutzungsrecht an einer Grabstelle
- Rentennummer
- Krankenkassenkarte
- Versicherungspolice
In unserer PDF Checkliste “ Erste Schritte nach Eintritt eines Sterbefalls“ finden Sie diese und weitere Punkte zum Ausdrucken.
Im Trauerfall fallen einige Behördengänge an, welche wir Ihnen gern abnehmen. Unter Leistungen erfahren Sie exakt, welche Formalitäten und Behördengänge wir für Sie übernehmen.
Hierzu sind wir als Bestattungsinstitut nicht befugt. Diesen müssen Sie persönlich beim Amtsgericht beantragen.
Nein, dass übernehmen wir gern für Sie.
Ja, hierzu ist lediglich die Versicherungspolice notwendig. Alles andere übernehmen wir und verrechnen die Versicherungsumme, wenn gewünscht, direkt mit Ihrer Bestattungsrechnung.