Rufbereitschaft Tag & Nacht | 034293/5010

Im Trauerfall kompetent beraten

Stammhaus Naunhof

Stammhaus des Bestattungshaus Hänsel in Naunhof

Ihre Ansprechpartner

Frau Berger

Frau Berger

Frau Frohberg

Frau Frohberg

Herr Taubert

Herr Taubert

Im Stammhaus des Bestattungshaus Hänsel sind drei Mitarbeiter/innen für Sie da. Frau Berger, Frau Frohberg und Herr Taubert beraten und unterstützen Sie in allen Fragen und Anliegen bei Eintritt eines Sterbefalls in Ihrer Familie. Während eines ausführlichem Trauergespräch werden Ihnen die Mitarbeiter dabei helfen, den letzten Abschied von dem Verstorbenen in seinem Sinne und nach Ihren Wünschen zu gestalten. Unsere Mitarbeiter verfügen zum Teil über Jahrzehnte lange Erfahrungen im Bestattungsgewerbe und werden dafür Sorge tragen, das Sie sich trotz Ihrer Trauer gern, an den würdevollen Abschied von Ihrem lieben Familienmitglied erinnern werden.

Adresse

Bestattungshaus Hänsel
Friedhofsweg 1a
04683 Naunhof

Kontakt

Öffnungszeiten

Montag          7.00 – 16.00 Uhr

Dienstag        7.00 – 17.00 Uhr

Mittwoch       7.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag    7:00 – 16:00 Uhr

Freitag            7:00 – 15:00 Uhr

Adresse

Bestattungshaus Hänsel
Friedhofsweg 1a
04683 Naunhof

Kontakt

Öffnungszeiten

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

7.00 Uhr  – 16.00 Uhr

7.00 Uhr  – 17.00 Uhr

7.00 Uhr  – 16.00 Uhr

7.00 Uhr  – 16.00 Uhr

7.00 Uhr  – 15.00 Uhr

Die Option haben

Weitere Filialen in der Nähe

Ihnen ist ein Filialbesuch nicht möglich?

Hausbesuch vereinbaren

Sollte es Ihnen, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein eine unserer Filialen aufzusuchen, vereinbaren wir gern ein Termin mit Ihnen und führen das Trauergespräch bei Ihnen zu Hause. Rufen Sie dazu unter 034293/5010 an.

Was tun im Trauerfall?

Erste Schritte nach Eintritt eines Sterbefall

Bei Eintritt eines Sterbefalls in der Wohnung benachrichtigen Sie den Hausarzt oder den diensthabenden Bereitschaftsarzt. Nach der Feststellung des Todes wird der Arzt den Totenschein ausstellen. 

Nun ist der Zeitpunkt ein Bestattungsunternehmen zu kontaktieren. Das Bestattungshaus Hänsel ist Tag & Nacht, 365 Tage im Jahr dienstbereit. Sie erreichen uns telefonisch unter

Checkliste bei Eintritt eines Todesfalls

Die Ausnahmesituation direkt nach Eintritt eines Sterbefalls ist ohnehin nicht einfach zu bewältigen. Hinzu kommt die Frage was jetzt zu tun ist. Wir haben deshalb alle wichtigen Schritte die nach Eintritt eines Sterbefalls zu beachten sind für Sie in einem PDF Dokument zum Ausdrucken zusammengefasst.

Überführungen im In- und Ausland
Erledigung aller Formalitäten
Ausgestaltung und Organisation von Trauerfeiern
Bestattungsvorsorge

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen

Friedhöfe in der Umgebung von Liebertwolkwitz in der Übersicht.
Friedhofsverzeichnis

Bestattungsarten

Erdbestattung
Feuerbestattung
Seebestattung
Baumbestattung

Bestattungsarten

Über uns

Das Bestattungshaus Hänsel kennenlernen.

Über uns

Gut informiert

Häufig von Angehörigen gestellte Fragen

In diesem Fall setzten wir uns für Sie mit den entsprechendem Standesamt in Verbindung um trotzdem eine Beurkundung durchführen zu können.

Die Todesbescheinigung wird nach Eintritt des Todes durch einen Arzt ausgestellt, welcher somit den Eintritt des Todes medizinisch bescheinigt. Die Sterburkunde wird durch das zuständige Standesamt ausgestellt und dient als Nachweis über den Vermerk des Sterbefalls im Sterbefallregister und als Nachweis für Sie, um beispielsweise die Auszahlung einer Lebensversicherung zu veranlassen.

Zur Bearbeitung des Sterbefalls und zur Erledigung aller Formalitäten benötigen wir folgenden Unterlagen: 

  • Personalausweis
  • Stammbuch der Familie/Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Scheidungsurteil mit Termin des Inkrafttretens und Aktenzeichen
  • Todeserklärung des Ehegatten
  • Geburtsurkunde (wenn ledig)
  • Totenschein (bei Haussterbefällen)
  • Urkunde über das Nutzungsrecht an einer Grabstelle
  • Rentennummer
  • Krankenkassenkarte
  • Versicherungspolice

In unserer PDF Checkliste “ Erste Schritte nach Eintritt eines Sterbefalls“ finden Sie diese und weitere Punkte zum Ausdrucken.

Im Trauerfall fallen einige Behördengänge an, welche wir Ihnen gern abnehmen. Unter Leistungen erfahren Sie exakt, welche Formalitäten und Behördengänge wir für Sie übernehmen.

Hierzu sind wir als Bestattungsinstitut nicht befugt. Diesen müssen Sie persönlich beim Amtsgericht beantragen.

Nein, dass übernehmen wir gern für Sie.

Ja, hierzu ist lediglich die Versicherungspolice notwendig. Alles andere übernehmen wir und verrechnen die Versicherungsumme, wenn gewünscht, direkt mit Ihrer Bestattungsrechnung.